ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) - INHOUSE-SCHULUNGEN
Dozentin SENEXVital
Frau Cristina Faust, im folgendem „Auftragnehmerin“ genannt
Vorbemerkung:
Die auf diesen Seiten verwendeten Personenbezeichnungen stehen immer gleichwertig für beide Geschlechter, auch wenn sie nur in einer Form benannt sind.
§ 1. Gegenstand der Vereinbarung und Honorar:
1.1 Die Auftragnehmerin hält als selbstständige Dozentin – ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet - im Auftrag des Auftraggebers einen Vortrag/Fortbildung/Workshop.
1.2 Art, Umfang und Inhalte der Angebote entnimmt der Auftraggeber dem Themen-Portfolio oder einer persönlichen Beratung.
1.3 Die Konzeption und Durchführung der Veranstaltung kann künstlerisch-gestalterische Elemente beinhalten, insbesondere aus den Bereichen darstellende und bildende Kunst. Dazu zählen z. B. visuelle Präsentationen, kreative Ausdrucksformen, Installationen oder gestalterische Methoden, die im Rahmen der Fortbildung zum Einsatz kommen. Die künstlerisch-konzeptionelle Leistung ist Bestandteil des Gesamtangebots.
1.4 Das Honorar für die Dozententätigkeit richtet sich nach dem individuellen Angebot und wird als Tagespauschale berechnet – entweder für einen Tag mit 8 Unterrichtseinheiten oder entsprechend der vereinbarten Anzahl an Unterrichtseinheiten. Die im Angebot festgelegte Teilnehmerzahl darf ohne Preisänderung ausgeschöpft werden; eine Unterschreitung berechtigt nicht zur Reduzierung des Honorars. Rückerstattungen sind ausgeschlossen.
1.5 Zusätzliche Kosten, wie Fahrtkosten oder Materialaufwand, werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
1.6 Die Abrechnung erfolgt durch Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin bis spätestens 2 Wochen nach Veranstaltungsende. Mit dieser Vergütung sind alle Ansprüche der Auftragnehmerin abgegolten, insbesondere ist die Vor- und Nachbereitung vollumfänglich eingeschlossen. Die Abrechnung erfolgt bei nicht aufeinanderfolgenden Terminen jeweils nach dem absolvierten Termin.
1.7 Der Auftraggeber wird das Honorar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung auf das Konto der Auftragnehmerin überweisen.
1.8 Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug geraten, ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu verlangen. Zusätzlich behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, Mahngebühren und weitere notwendige Kosten für die „Durchsetzung“ der Zahlung geltend zu machen.
1.9 Die Steuerpflicht geht zulasten der Auftragnehmerin. Sie hat daher für die Versteuerung ihres Honorars selbst zu sorgen.
1.10 Die Leistung ist umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 16/21 UStG.
§ 2. Vertragsabschluss:
2.1 Die Buchung einer Inhouse-Schulung erfolgt per E-Mail: kontakt@senexvital.de oder postalisch (siehe Dozentin).
2.2 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Buchung durch die Auftragnehmerin rechtsverbindlich zustande. Eine mündliche oder telefonische Vereinbarung ist nur dann gültig, wenn sie schriftlich per E-Mail oder Post bestätigt wird.
§ 3. Krankheit und Verhinderung aus wichtigem Grund:
3.1 Im Falle einer Erkrankung oder sonstigen Verhinderung ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
3.2 Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Vergütung, wenn sie infolge Krankheit oder sonstigen Gründen an der Ausübung der Tätigkeit verhindert ist.
3.3 Die Auftragnehmerin bietet einen Ersatztermin an, dem Auftraggeber bleibt es frei, diesen Termin anzunehmen.
3.4 Kann die Auftragnehmerin keinen Ersatztermin anbieten oder wird dieser nicht angenommen, so besteht für beide Parteien die Möglichkeit, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
3.5 Der Auftraggeber verzichtet auf Schadensersatzansprüche gegenüber der Auftragnehmerin, die in Folge einer Absage entstehen.
§ 4. Erkrankung oder Ausfall der Teilnehmenden:
Die Auftragnehmerin übernimmt keine Verantwortung für Mitarbeitende, die aus verschiedenen Gründen die Fortbildung nicht abschließen können. Es werden lediglich die tatsächlich absolvierten Unterrichtseinheiten bescheinigt. Ein Ausweichtermin wird nicht angeboten.
§ 5. Vertragsdauer:
5.1 Der Vertrag endet mit Ablauf der Veranstaltung, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
5.2 Der Vertrag kann vorzeitig aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die zuvor vom Auftraggeber festgelegte Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Weitere wichtige Gründe: Gesetzliche Vorgaben aufgrund Pandemie-bestimmungen. Höhere Gewalt.
5.3 Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann nur schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Bei höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen (z. B. Pandemiebeschränkungen) entfällt der Honoraranspruch der Auftragnehmerin, sofern keine Ersatzleistung erbracht wird.
§ 6. Vertraulichkeit:
Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, über ihr im Rahmen ihrer Dozententätigkeit bekannt gewordene Interna, insbesondere Geschäftsgeheimnisse und Einzelheiten Stillschweigen zu bewahren und Unterlagen nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsende bestehen auf unbefristeten Zeitraum.
§ 7. Wettbewerb:
Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber darüber, nicht ausschließlich für den Auftraggeber tätig zu sein. Die Aufteilung der verfügbaren Arbeitszeit zwischen mehreren Auftraggebern obliegt dabei der Auftragnehmerin. Durch ihre anderweitige Tätigkeit darf jedoch die Tätigkeit für den Auftraggeber nicht beeinträchtigt werden.
§ 8. Beschwerdeweg:
Beschwerden oder Anmerkungen können schriftlich per E-Mail oder Post sowie telefonisch oder persönlich übermittelt werden. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung zu geben und gegebenenfalls eine Lösung anzubieten
§ 9. Urheberrecht:
Die Ihnen im Rahmen einer Fortbildung/Workshop zur Verfügung gestellten Skripte und sonstigen Dokumente sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne meine Einwilligung vervielfältigt weitergegeben oder veröffentlicht werden.
Eine unbefugte Weitergabe oder Vervielfältigung der im Rahmen der Schulung zur Verfügung gestellten Materialien stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
§ 10. Haftung
10.1 Die Auftragnehmerin haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt wurden.
10.2 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vor.
10.3 Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Schulungsergebnisse oder einen bestimmten Lernerfolg der Teilnehmenden.
10.4 Für Schäden, die durch Teilnehmende, Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, übernimmt die Auftragnehmerin keine Verantwortung.
10.5 Falls die Auftragnehmerin aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z. B. Krankheit, behördliche Anordnungen, technische Störungen) eine Veranstaltung absagen oder verschieben muss, besteht kein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers.
10.6 Die Auftragnehmerin haftet nicht für die Inhalte und Richtigkeit der von Dritten zur Verfügung gestellten Materialien oder externen Referenten.
§ 11. Gerichtsstand:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von SenexVital.
§ 12. Datenschutz
11.1 Verwendungszweck und -Art
Zur Erfüllung des Vertrages werden personenbezogene Kundendaten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt.
Einwilligung zur Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO. Die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch sind hier einzusehen
§ 13. Nebenabreden/Salvatorische Klausel
13.1 Änderungen des Vertrags und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt.
Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die den bisherigen Regelungen nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgrundlagen der Parteien am nächsten kommt.
14. Schlussbestimmung:
Der Vertragspartner hat die allgemeinen Geschäftsbedingungen von SENEXVital zur Kenntnis genommen.
Stand: 01.08.2025